Weiterbildung
Die Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitabeiter liegt uns sehr am Herzen und wird von uns vielfältig unterstützt.
Es gibt weiterhin für Quereinsteiger ohne entsprechende Berufsausbildung die Möglichkeit, zur Weiterbildung zum Steuerfachwirt zugelassen zu werden. Dafür sind acht Jahre einschlägige Berufserfahrung, davon fünf Jahre bei einem Steuerberater, nachzuweisen.
Die Weiterbildung kann auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel mittels Seminare und Fernkurse durchgeführt werden. Hierzu gibt es Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung, welche in der Regel in Teilzeit bzw. an Wochenendveranstaltungen angeboten werden und 1 bis 2 Jahre dauern.
Am Ende steht eine Prüfung, bei der unter anderem Wissen zu den Bereichen Allgemeines Steuerrecht, Besonderes Steuerrecht und Rechnungswesen abgefragt wird.
Eine erfolgreiche Weiterbildung zum Steuerfachwirt bietet die Chance, gehobene Positionen zu erreichen und ist außerdem eine gute Voraussetzung für die spätere Ausbildung zum Steuerberater – wir unterstützen Sie gerne!
Die Ausbildungsinhalte umfassen unter anderem folgende Themengebiete:
- Erstellen von Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
- Finanzwirtschaftliches Management
- Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach internationalem Recht
- Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
- Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
- Berichterstattung sowie Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen
In Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung werden Lehrgänge angeboten, welche in der Regel in Teilzeit bzw. an Wochenendveranstaltungen angeboten werden und ca. 1 bis 2 Jahre dauern.
Wir unterstützen Sie gerne!
- abgeschlossenes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium sowie zwei- oder dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Steuern (abhängig von der Regelstudienzeit des Hochschulstudiums).
- abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter oder eine andere, gleichwertige kaufmännische Vorbildung sowie sich daran anschließende acht-jährige Berufserfahrung im Bereich der Steuern. Wurde zudem erfolgreich die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt abgelegt, verkürzt sich die geforderte Berufserfahrung von acht auf sechs Jahre
- Für Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung oder vergleichbare Angestellte besteht nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung die Möglichkeit Steuerberater zu werden.
Das Examen selbst besteht zunächst aus einem schriftlichen Teil, der an bundesweit einheitlichen Terminen im Oktober stattfindet und aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird im Folgejahr zu einer 90-minütigen mündlichen Prüfung eingeladen. Mit dem Bestehen dieses Examens beweisen die Prüflinge, dass sie in der Lage sind, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben.
Sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich für die Absolvierung des Steuerberaterexamens entscheiden, unterstützen wir Sie gerne.