Betriebsprüfung

Wir sind Ihr Schutzschild vor dem Finanzamt und den Behörden

Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung bei allen Betriebsprüfungen.

Manch ein Unternehmer kommt sein ganzes Leben ohne aus. Ein anderer hatte mal eine. Ein dritter hat alle drei Jahre eine: Die ungeliebten Betriebsprüfungen.

Das Finanzamt kommt je nach Größe des Unternehmens häufiger oder seltener zur Betriebsprüfung vorbei. Bei besonderen Anlässen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu einer Betriebsprüfung kommt. In der Regel werden drei zusammenhängende Jahre geprüft.

Vom Finanzamt werden auch Umsatzsteuersonderprüfungen durchgeführt, wenn das Finanzamt sich bestimmte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuersachverhalte genauer ansehen möchte.

Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung prüft das Finanzamt, ob Sie für Ihre Angestellten ordnungsgemäß die Lohnsteuer abgeführt haben.

Es gibt aber auch Prüfungen von anderen Behörden, die nicht den ganzen Betrieb, sondern nur einen Teilbereich prüfen. Z.B. die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung. Hier werden im Wesentlichen die Sozialabgaben Ihrer Angestellten und die Abgaben an die Künstlersozialkassen geprüft. Der Prüfungszeitraum ist hier 4 Jahre.

Bei allen Prüfungen vereinbaren wir grundsätzlich mit der Behörde, dass die Prüfer zu uns in die Kanzlei kommen und hier alle Unterlagen vorfinden. Wir sind der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Prüfer. Wir stellen Ihnen die Prüfer ggf. im Rahmen einer Betriebsbesichtigung vor oder Sie nehmen, wenn Sie möchten, an der Schlussbesprechung teil. Ansonsten überlassen Sie uns die Prüfung und wir regeln das für Sie.

Die Zukunft ist auch in diesem Bereich spürbar. Viele Prüfungen und zukünftig noch mehr werden auch über digitale Medien durchgeführt.

Auch hier regeln wir alles für Sie.