Rechtsberatung

Ob Kündigung, Erbe oder Strafverfahren – ohne eine rechtliche Begleitung gehen Sie nicht überschaubare Risiken ein.

Kompetente Rechtsberatung bedeutet, in zahlreichen Rechtsgebieten sattelfest zu sein.

Unser qualifizierter und erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht, Herr Volker Köllnberger unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Er kann beurteilen, welche gesetzlichen Regelungen ineinandergreifen und ist durch permanente Fortbildung immer up-to-date. Bei ihm sind Sie in kompetenten Händen – gleich ob bei außergerichtlicher Beratung, Vertragsgestaltung oder auch im Gerichtsverfahren.

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können sich mit ihren Fragen an Herrn Köllnberger wenden. Dabei stellen wir insbesondere auch immer die Verbindung zum Steuerrecht her und schaffen so rechtlich wie auch wirtschaftlich maßgeschneiderte Lösungen. Sie bekommen bei uns alles aus einer Hand und sparen sich dadurch Aufwand und Kosten für mehrere Berater.

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Wir bieten Rechtsberatung insbesondere zu:

Früher oder später kommt das Thema Erben und Schenken auf die meisten von uns zu.

Testament, Nachlassauseinandersetzung, Erbengemeinschaft …

Erbschaftsteuererklärung – Wer blickt denn da noch durch? WIR!

Sie haben geerbt und würden gerne wissen, wie Sie Ihre Erbschaftsteuerzahlung minimieren können? Sie haben Probleme beim Ausfüllen der Formulare? Gerne kümmern wir uns auch um die Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung.

Sie möchten Ihren Familienbetrieb gerne an die nächste Generation übergeben ohne Erbschaftssteuer zu zahlen? Wir erklären Ihnen gerne, wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Wir helfen Ihnen in folgenden Bereichen:

  • Gestaltende Beratung zur Steuerminimierung bei der Übertragung von Unternehmens- und Privatvermögen. Hierbei haben wir sowohl die Interessen des Schenkenden als auch des Beschenkten/ Erben im Blick
  • steuerliche Bewertung von Immobilien für schenkungs- und erbschaftsteuerliche Zwecke
  • steuerliche Bewertung von Unternehmen für schenkungs- und erbschaftsteuerliche Zwecke
  • Erstellen von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Rechtsbehelfsverfahren bei Schenkungs- und Erbschaftsteuerbescheiden
  • Vertragsausgestaltung und Zusammenarbeit mit Notaren

Oje, was mache ich mit einer Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertragsgestaltung?

Wir sind spezialisiert auf Individual- und Sozialversicherungsrecht und beraten Unternehmer wie auch Privatpersonen in arbeitsrechtlichen Fragen.

Wir begleiten Sie z.B. als Unternehmer bei Übernahmen, Stilllegungen von Betrieben und Personalanpassungen. Auch die Erstellung oder Änderung von Arbeitsverträgen oder bei versicherungs- und tarifrechtlichen Fragen, der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, Vergütungsstrukturen und bei der Personaleinstellung oder -entlassung unterstützen wir sie umfassend.

Auch Arbeitnehmer unterstützen wir bei Konflikten mit dem Arbeitgeber bzw. helfen, Konflikte zu vermeiden und rasch Lösungen zu finden. Für Sie setzen wir rechtliche Ansprüche, z.B. Kündigungen etc. durch und beraten sie bei betrieblichen Veränderungen über ihre Handlungsmöglichkeiten.

Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Hier ist eine rechtliche Betreuung stets empfehlenswert, um falschen Entscheidungen bzw. negativen Konsequenzen vorzubeugen.

Sie haben ein arbeitsrechtliches Problem? Hier können Sie uns kontaktieren.»

Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Steuerfahndung usw.

In diesen Fragen und Themen beraten wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Unser Fachanwalt für Steuerrecht Volker Köllnberger unterstützt Sie kompetent und diskret – von der Präventivberatung über die Beratung bei der strafbefreienden Selbstanzeige bis hin zur Vertretung in Steuerstrafverfahren.

Die Leistungen umfassen dabei insbesondere die Interessenwahrung in den Bereichen der Steuerhinterziehung und leichtfertigen Steuerverkürzung bei sämtlichen Steuerarten, bei Zollvergehen und bei sonstigen Steuerordnungswidrigkeiten.

Ein besonderes Tätigkeitsfeld stellt dabei die strafverfolgungsvermeidende Beratung bei der Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung dar.

  • Selbstanzeigen und steuerliche Strafverteidigung
  • Steuerstrafrechtliche Beratung
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Prozessführung bei Verwaltungs- und Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
  • steuerstrafrechtliche Prävention I Verteidigung
  • Beratung in Steuererhebungsverfahren