Kanzlei Hergeth Steuerberater - Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirtschaft

„Man bringt leichter einem Landwirt das Steuerrecht, als einem Steuerrechtler die Landwirtschaft bei“ .

Eine Leidenschaft von uns ist die Liebe zur Land- und Forstwirtschaft. Gerade in Bayern ist es wichtig, auch in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen unsere Land- und Forstwirte optimal zu beraten. Als landwirtschaftlichen Buchstelle bieten wir eine optimale und fachlich anspruchsvolle Beratung und steuerliche Begleitung.

Die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wird durch die Steuerberaterkammer München verliehen und ist Kennzeichen für die Beratungskompetenz in der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft.

Wir beraten Land- und Forstwirte im Steuerrecht und Agrarrecht sowie in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft und im landwirtschaftlichen Rechnungswesens. Auch Beratungen bzgl. der Unternehmensnachfolge und des landwirtschaftlichen Erb- und Eherechts sind möglich. Bei den formgebundenen Ehe-, Erb- und Übergabeverträgen betreuen wir Sie in der Zusammenarbeit mit Notaren und stehen Ihnen begleitend im Familienverbund für wertschätzende Übergangsmodalitäten gerne zur Verfügung.

  • Erstellung landwirtschaftlicher Buchführung (bei Bedarf mit Mengenerfassungen)
  • Erstellung landwirtschaftlicher Abschlüsse
  • Einheitsbewertung landwirtschaftlicher Betriebe und Grundvermögen
  • Bedarfsbewertung für Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Steuerliche Beratung in Verbindung mit Hofübertragungen gem. Höferecht und BGB
  • Umsatzsteuerliche Beratung, Herausarbeitung von Optionsmöglichkeiten
  • Beratung im Zusammenhang mit Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen

Ist Ihr Interesse geweckt?

Wir sind für Sie bereit!